Kindesunterhalt - Unterhaltsansprüche der Kinder gegen ihre Eltern
Wie lange und in welcher Höhe ist Kindesunterhalt zu zahlen?
Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder
Unterhaltsansprüche der Kinder unter 18 Jahren Unterhaltsansprüche der minderjährigen Kinder macht der betreuende Elternteil geltend. Kompliziert: wenn der andere Elternteil die Betreung übernimmt / wenn die Betreuung wechselt. Sonderfall: Das Wechselmodell bei der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren Minderjährige Kinder und gleichgestellte haben Vorrang vor allen anderen Bedarf des Minderjährigen (Höhe des Unterhaltsanspruchs) Klassenreise und Kindergartenkosten als Mehrbedarf unvorhersehbarer, über den eigentlichen Bedarf hinausgehender Sonderbedarf Erwerbsobliegenheit der Eltern / fiktives Einkommen Was verbleibt den Eltern für den eigenen Bedarf? Wenn der betreuende Elternteil wesentlich mehr verdient als der andere Anrechnung eigenen Einkommens der Kinder unter 18 Jahren auf Kindesunterhalt - Beispiel: das Einkommen eines Auszubildenden und Anrechnung auf den UnterhaltUnterhaltsansprüche der volljährigen Kinder gegen ihre Eltern
Unterhaltsansprüche der Schüler 18 bis 21 Jahre - Berechnungsbeispiel: Unterhaltsverpflichtung für mehrere Kinder Unterhaltsrechtlicher Bedarf des Volljährigen mit eigenem Haushalt, z.B. Student Orientierungsphase nach Schulabschluss Unterhaltsanspruch eines Studenten Welche Berufsausbildung müssen Eltern durch Unterhalt finanzieren?Allgemeines
Bestimmungsrecht der Eltern über Art der Unterhaltsgewährung Sonderbedarf im Unterhaltsrecht Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners (Was verbleibt dem Unterhaltsschuldner?) Kindergeldanrechnung auf den Unterhalt Düsseldorfer Tabelle 2020 Düsseldorfer Tabelle 2021 Düsseldorfer Tabelle 2022Hinweis für geschiedene Beamte, die ihr Kind im Wechselmodell betreuen:
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.03.14 in einer Sache verhandelt, welche die Gewährung von Familienzuschlag an geschiedene Eltern betrifft, die beide Beamte sind und bei der Kinderbetreuung das sog. Wechselmodell praktizieren (Aktenzeichen 2 C 2.13).
Bisweilen ist sogar das Besoldungsrecht "spannend": Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer klugen Auslegung der besoldungsrechtlichen Vorschriften entschieden, dass geschiedene Eltern, die hinsichtlich des gemeinsamen Kindes das sog. Wechselmodell praktizieren, als Beamte ggf. beide Anspruch auf den vollen kindsbezogenen Anteil am Familienzuschlag (Stufe 1) haben können.
Eltern, die in dieser Situation leben, sollten sich den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.03.14 mit dem Aktenzeichen 2 C 2.13 auf der Internetseite des Bundesverwaltungsgerichts anschauen und einen entsprechenden Antrag stellen.