Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens
Die amtlichen Ermittlungen werden meistens von der Polizei begonnen, denn bei ihr werden in der Regel die Anzeigen erstattet, sie wird im Krisenfall zur Hilfe gerufen, sie beobachtet Straftaten.
Erst nach der Bearbeitung des Vorgangs durch die Polizei - meistens erst nach einem Monat oder noch später - wird die Akte an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Dies gilt jedenfalls für den Regelfall. Bei schweren, besonders komplizierten oder aufsehenerregenden Geschehnissen oder wenn Haftbefehle oder Durchsuchungsbeschlüsse zu erwirken sind, arbeiten Polizei und Staatsanwaltschaft natürlich von Anfang an eng zusammen. Aber auch dann gilt:
Jedes Ermittlungsverfahren bedeutet für den / die Beschuldigten eine mindestens mehre Monate dauernde Ungewissheit.
Allein schon die Ihnen vielleicht unendlich erscheinende Dauer des Ermittlungsverfahrens bedeutet unabwendbar eine große nervliche Belastung über längere Zeit.
Verteidiger können diese Rahmenbedingungen nicht verändern.
Die Mandanten müssen deshalb lernen, mit den Unzulänglichkeiten der Justiz zu leben, so weit es um die Dauer und die bisweilen ein wenig verworren erscheinenden Arbeitsweisen geht.
Wichtig ist, dass Mandant und Anwalt in der Sache zu vertrauensvoller Zusammenarbeit finden.
Frage: "Wie wird das alles nun ablaufen?"
Antwort: Das Ermittlungsverfahren kann man nicht in allen Einzelheiten darstellen, schon gar nicht auf einer Homepage - wo doch jedes einzelne Verfahren sich von den anderen unterscheidet.
Wir können nur Grundzüge der Zusammenarbeit zwischen Verteidiger und Mandanten skizzieren. Welche Erwartungen dürfen Sie haben? Was können Sie selbst tun?