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Die betriebsbedingte Kündigung im Arbeitsrecht

Eine Kündigung kann auch dann sozial gerechtfertigt sein, wein ein dringendes betriebliches Erfordernis der Weiterbeschäftigung entgegen steht.

Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung, grob gerastert:

- Der Arbeitsplatz entfällt aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung.
- Es ist keine Möglichkeit einer Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz gegeben.
- Die soziale Auswahl unter mehreren Arbeitnehmern ist korrekt.
- Und stets ist eine Interessenabwägung erforderlich.
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