Ehescheidung / Scheidungsverfahren
► Für das Ehescheidungsverfahren gelten die Verfahrensregeln im FamFG.
Das gerichtliche Scheidungsverfahren beginnt damit, dass bei dem Familiengericht durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für einen der Ehegatten ein Scheidungsantrag gestellt wird.
Im Scheidungsantrag muss der Antragsteller angeben, ob sich die Ehegatten über die Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangs mit den Kindern und des Unterhalts verständigt bzw. geeinigt haben. Man möchte möglichst schon vor Einleitung des Scheidungsverfahrens die künftigen Lebensumstände der Kinder geklärt sehen.
Es dürfte sich von selbst verstehen, dass die Klärung der Rechtsfragen in aller Regel schon lange vor Einreichung des Scheidungsantrags beginnt. Ein Scheidungsverfahren sollte vernünftig vorbereitet werden.
Das gerichtliche Scheidungsverfahren beginnt damit, dass bei dem Familiengericht durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für einen der Ehegatten ein Scheidungsantrag gestellt wird.
Im Scheidungsantrag muss der Antragsteller angeben, ob sich die Ehegatten über die Regelung der elterlichen Sorge, des Umgangs mit den Kindern und des Unterhalts verständigt bzw. geeinigt haben. Man möchte möglichst schon vor Einleitung des Scheidungsverfahrens die künftigen Lebensumstände der Kinder geklärt sehen.
Es dürfte sich von selbst verstehen, dass die Klärung der Rechtsfragen in aller Regel schon lange vor Einreichung des Scheidungsantrags beginnt. Ein Scheidungsverfahren sollte vernünftig vorbereitet werden.