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Die verhaltensbedingte Kündigung im Arbeitsrecht


Die verhaltensbedingte Kündigung setzt Gründe "in dem Verhalten des Arbeitnehmers" voraus, also ausschließlich in der Sphäre des Arbeitnehmers liegende Gründe.


Voraussetzungen der verhaltensbedingten Kündigung, grob gerastert:

- Der Arbeitnehmer muss schuldhaft gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen haben.
- Es ist zu prüfen, ob auch zukünftig Vertragsstörungen zu befürchten sind.
- Sodann ist zu erwägen, ob andere Möglichkeiten als eine Kündigung gegeben sind, etwa eine Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz.
- Und stets ist eine umfassende Interessenabwägung erforderlich.


Nicht immer ist erforderlich, dass eine Abmahnung vorausgegangen ist.

Beispiele für schuldhafte Pflichtverletzungen.
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