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Der Eröffnungsbeschluss des Gerichts



Der Eröffnungsbeschluss


Das Gericht muss entscheiden, ob es die Anklage zur Hauptverhandlung zulässt oder die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt.

In der überwiegenden Zahl der Fälle ergeht ein beinahe schon formularmäßiger Eröffnungsbeschluss.

Meist wird er zusammen mit der Ladung zum Hauptverhandlungstermin zugestellt.
Er ist eine wichtige Formalie, in der täglichen Praxis aber nicht viel mehr als das.

Lehnt das Gericht im Einzelfall die Eröffnung des Hauptverfahrens ab, so haben die Staatsanwaltschaft und ggf. auch die Nebenkläger dagegen das Mittel der sofortigen Beschwerde.
Bisweilen kommt es dann dazu, dass ein höheres Gericht die Verhandlung anordnet.
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