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Ermittlungsverfahren

Kosten des Ermittlungsverfahrens / bittere Pillen auch für Unschuldige
Mit einer Erstattung der Anwaltsgebühren durch den Staat ist selbst im Falle der Einstellung eines Ermittlungsverfahrens nicht zu rechnen.
Wer einen Verteidiger beauftragt, hat dessen Honorar in aller Regel selbst zu tragen.
(Anderes gilt ggf. im gerichtlichen Strafverfahren, z. B. nach Freispruch.)
Auch Rechtsschutzversicherungen sind in Strafsachen häufig nicht zur Übernahme der Kosten verpflichtet, nämlich insbesondere bei sogenannten Vorsatzdelikten. In gewissen Bereichen - etwa im Straßenverkehrsrecht - gibt es übliche Kulanzregelungen.
Bei allem muss man wissen, dass ggf. zwar die gesetzlichen Gebühren gezahlt werden, diese aber oft unzureichend sind, so dass der Mandant einen eigenen Beitrag leisten muss.
Die Höhe der Anwaltsgebühren ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Es ist davon auszugehen, dass ein Rechtsanwalt, der nicht mehr Berufsanfänger ist, ein Honorar von € 150,00 bis € 200,00 je Stunde berechnen muss.
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