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Kindesunterhalt - Geltendmachung bei Trennung der Eltern

Es geht hier um den Unterhaltsanspruch des Kindes gegen seine Eltern.
Dieser Anspruch besteht im Grunde unabhängig davon, ob die Familie zusammen lebt oder nicht.
Aber wenn sich die Eltern trennen, muss die Frage des Kindesunterhalts formeller geklärt werden.

Wenn Sie der Darstellung zum Kindesunterhalt weiter folgen, springen Sie aus dem Bereich "Trennungsfolgen" in den unterhaltsrechtlichen Bereich unserer Seite. Das macht die Dinge etwas unübersichtlich, aber anders geht es wohl nicht.

Unterhaltsansprüche der Kinder gegen ihre Eltern

Wie lange und in welcher Höhe ist Kindesunterhalt zu zahlen?

Unterhaltsansprüche minderjähriger Kinder

Unterhaltsansprüche der Kinder unter 18 Jahren Wer macht die Unterhaltsansprüche der Kinder geltend, wer vertritt das Kind? Kompliziert: wenn der andere Elternteil die Betreung übernimmt / wenn die Betreuung wechselt. Das sogenannte Wechselmodell bei der Betreuung von Kindern unter 18 Jahren Minderjährige Kinder und gleichgestellte haben Vorrang vor allen anderen Bedarf des Minderjährigen (Höhe des Unterhaltsanspruchs) Klassenreise und Kindergartenkosten als Mehrbedarf unvorhersehbarer, über den eigentlichen Bedarf hinausgehender Sonderbedarf Erwerbsobliegenheit der Eltern / fiktives Einkommen Wenn der betreuende Elternteil wesentlich mehr verdient als der andere Anrechnung eigenen Einkommens der Kinder unter 18 Jahren auf Kindesunterhalt - Beispiel: das Einkommen eines Auszubildenden und Anrechnung auf den Unterhalt

Unterhaltsansprüche gleichgestellter Kinder (Schüler unter 21)

Unterhaltsansprüche der Schüler 18 bis 21 Jahre - Berechnungsbeispiel: Unterhaltsverpflichtung für mehrere Kinder

Studenten und Lehrlinge mit eigener Bude

Unterhaltsrechtlicher Bedarf des Volljährigen mit eigenem Haushalt, z.B. Student Orientierungsphase nach Schulabschluss Unterhaltsanspruch eines Studenten Welche Berufsausbildung müssen Eltern durch Unterhalt finanzieren?

Allgemeines

Bestimmungsrecht der Eltern über Art der Unterhaltsgewährung Sonderbedarf im Unterhaltsrecht Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners (Was verbleibt dem Unterhaltsschuldner?) Kindergeldanrechnung auf den Unterhalt
formell: vereinfachtes Verfahren nach §§ 249 ff. FamFG
Unbedingt erforderlich: Unterhaltsschuldner mahnen!


Hinweis für geschiedene Beamte, die ihr Kind im Wechselmodell betreuen:
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.03.14 in einer Sache verhandelt, welche die Gewährung von Familienzuschlag an geschiedene Eltern betrifft, die beide Beamte sind und bei der Kinderbetreuung das sog. Wechselmodell praktizieren (Aktenzeichen 2 C 2.13).
Bisweilen ist sogar das Besoldungsrecht "spannend": Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer klugen Auslegung der besoldungsrechtlichen Vorschriften entschieden, dass geschiedene Eltern, die hinsichtlich des gemeinsamen Kindes das sog. Wechselmodell praktizieren, als Beamte ggf. beide Anspruch auf den vollen kindsbezogenen Anteil am Familienzuschlag (Stufe 1) haben können.
Eltern, die in dieser Situation leben, sollten sich den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.03.14 mit dem Aktenzeichen 2 C 2.13 auf der Internetseite des Bundesverwaltungsgerichts anschauen und einen entsprechenden Antrag stellen.
Familienrecht / Übersicht
Trennung / Trennungsfolgen
Mietwohnung bei Trennung Zuweisung der Wohnung Trennungsunterhalt Aufteilung des Hausrats Steuerklasse bei Trennung Ziel: Trennungsvereinbarung

Übergang in den unterhaltsrechtlichen Teil: Kindesunterhalt
Dauer und Höhe
Kinder unter 18 Unterhalt für Kinder unter 18 Geltendmachung Wechsel der Alleinbetreuung Betreuung im Wechselmodell Vorrang des Minderjährigen Höhe des Barunterhalts Mehrbedarf des Kindes Sonderbedarf des Kindes Erwerbsobliegenheit der Eltern Eigener Bedarf der Eltern Einkommensgefälle Eltern Kindeseinkommen - Einkommen Auszubildender
18 bis 21 Jahre privilegierte Schüler unter 21 - Berechnungsbeispiel
Volljährige Kinder Bedarf volljähriger Kinder Orientierungsphase Studenten Berufsausbildung
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