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Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle 01.01.2010 - 31.12.2010


Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt, gültig im Jahr 2010 - Beträge in EUR



Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.10 % Kontrollbetrag
  Lebensalter des Kindes 0-5 6-11 12-17 ab 18   
  Nettoeinkommen des Barunterhaltspflichtigen            
1. bis 1500 EUR 317364 426 488 100 770/900
2. 1501 - 1900 333 383 448 513 105 1000
3. 1901- 2300 349 401 469 537 110 1100
4. 2301 - 2700 365 419 490 562 115 1200
5. 2701 - 3100 381 437 512 586 120 1300
6. 3101 - 3500 406 466 546 625 128 1400
7. 3501 - 3900 432 496 580 664 136 1500
8. 3901 - 4300 457 525 614 703 144 1600
9. 4301 - 4700 482 554 648 742 152 1700
10. 4701 - 5100 508 583 682 781 160 1800
  über 5100,00 Nach den Umständen des Falles


Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist monatliche Richtsätze aus, bezogen auf einen gegenüber zwei Personen Unterhaltspflichtigen. (Dies stellt eine Änderung dar. Früher bezogen sich die Sätze auf die Unterhaltspflicht gegenüber drei Personen.)
Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter kommen in der Praxis Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere oder höhere Gruppen in Betracht, zum Beispiel bei kinderreichen Familien.

Diese Neufassung der Tabelle ist in so weit nicht unumstritten, wie die Selbstbehaltsbeträge (am rechten Rand der Tabelle) unverändert blieben. Denn wenn sich der Bedarf der berechtigten Kinder deutlich erhöht, weshalb dann nicht auch der Bedarf der Unterhaltsverpflichteten bzw. der Betrag, den sie für ihren eigenen Lebensunterhalt beanspruchen dürfen? Mancher erwartet, dass die Tabelle in absehbarer Zeit noch einmal geändert wird. Ein Streit darum scheint sich jedenfalls zu lohnen, er könnte chancenreich sein.

Bereits seit dem 01.01.08 umfasst die Düsseldorfer Tabelle nur noch zehn (statt zuvor 13) Einkommensgruppen in Sprüngen von jeweils 400,00 Euro.

Ab Beginn des Monats, in dem das Kind 6, 12 oder 18 Jahre alt wird, berechnet sich der Unterhalt nach der höheren Altersklasse.


Zur Ergänzung hat das OLG Düsseldorf Leitlinien herausgegeben, Stand 01.07.12. Bitte suchen Sie die Seite des Gerichts auf.
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Geltendmachung Wechsel der Alleinbetreuung Betreuung im Wechselmodell Dauer und Höhe
Kinder unter 18 Unterhalt für Kinder unter 18 Vorrang des Minderjährigen Höhe des Barunterhalts Mehrbedarf des Kindes Sonderbedarf des Kindes Erwerbsobliegenheit der Eltern Eigener Bedarf der Eltern Einkommensgefälle Eltern Kindeseinkommen - Einkommen Auszubildender
18 bis 21 Jahre privilegierte Schüler unter 21 - Berechnungsbeispiel
volljährige Kinder Bedarf des Volljährigen Orientierungsphase Studenten Berufsausbildung Freiwilliges Soziales Jahr
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