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Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2017

Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt, gültig ab 01.01.17 - Beträge in EUR


Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.17  
     
Nettoeinkommen des Lebensalter des Kindes % Kontrollbetrag
  Barunterhaltspflichtigen 0-5 6-11 12-17 ab 18  
               
1. bis 1500 EUR 342 393 460 527 100  
2. 1501 - 1900 360413 483 554 105 1180
3. 1901- 2300 377433 506 580 110 1280
4. 2301 - 2700 394 452529 607 115 1380
5. 2701 - 3100 411 472 552 633 120 1480
6. 3101 - 3500 438 504 589 675 128 1580
7. 3501 - 3900 466 535 626 717 136 1680
8. 3901 - 4300 493 566 663 759 144 1780
9. 4301 - 4700 520 598 700 802 152 1880
10. 4701 - 5100 548 629 736 844 160 1980
  über 5100,00 Nach den Umständen des Falles


Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist monatliche Richtsätze aus, bezogen auf einen gegenüber zwei Personen Unterhaltspflichtigen.
Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter kommen in der Praxis Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere oder höhere Gruppen in Betracht, zum Beispiel bei kinderreichen Familien.


Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten:

Unterhaltspflicht gegenüber Selbstbehalt ab 2013 in EUR Selbstbehalt ab 2015 in EUR
     
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: 1.000,00 1.080,00
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: 800,00 880,00
anderen volljährigen Kindern: 1.200,00 1.300,00
Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes: 1.100,00 1.200,00
Eltern: 1.600,00 1.800,00



Kindergeld

Kindergeld ab 01.01.18 ab 01.07.19 ab 01.01.21
1. Kind 194 204 219
2. Kind 194 204 219
3. Kind 200 210 225
jedes weitere 225 235 250
       
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Unterhaltsrecht / Übersicht

Dauer und Höhe
Kinder unter 18 Unterhalt für Kinder unter 18 Geltendmachung Wechsel der Alleinbetreuung Betreuung im Wechselmodell Vorrang des Minderjährigen Höhe des Barunterhalts Mehrbedarf des Kindes Sonderbedarf des Kindes Erwerbsobliegenheit der Eltern Eigener Bedarf der Eltern Einkommensgefälle Eltern Kindeseinkommen - Einkommen Auszubildender
18 bis 21 Jahre privilegierte Schüler unter 21 - Berechnungsbeispiel
volljährige Kinder Bedarf volljähriger Kinder Orientierungsphase Studenten Berufsausbildung
Allgemeines, Tabellen Bestimmungsrecht der Eltern Selbstbehalt Kindergeld Düsseldorfer Tabelle 2019 Düsseldorfer Tabelle 2020 Düsseldorfer Tabelle 2021 Düsseldorfer Tabelle 2022 Düsseldorfer Tabelle 2023 (pdf)