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Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.2015

Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt, gültig ab 01.08.15 - Beträge in EUR


Düsseldorfer Tabelle ab 01.08.15  
     
Nettoeinkommen des Lebensalter des Kindes % Kontrollbetrag
  Barunterhaltspflichtigen 0-5 6-11 12-17 ab 18  
               
1. bis 1500 EUR 328 376 440 504 100 880/1080
2. 1501 - 1900 345395 462 530 105 1180
3. 1901- 2300 361414 484 555 110 1280
4. 2301 - 2700 378 433506 580 115 1380
5. 2701 - 3100 394 452 528 605 120 1480
6. 3101 - 3500 420 482 564 646 128 1580
7. 3501 - 3900 447 512 599 686 136 1680
8. 3901 - 4300 473 542 634 726 144 1780
9. 4301 - 4700 499 572 669 767 152 1880
10. 4701 - 5100 525 602 704 807 160 1980
  über 5100,00 Nach den Umständen des Falles


Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist monatliche Richtsätze aus, bezogen auf einen gegenüber zwei Personen Unterhaltspflichtigen.
Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter kommen in der Praxis Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere oder höhere Gruppen in Betracht, zum Beispiel bei kinderreichen Familien.


Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten:

Unterhaltspflicht gegenüber Selbstbehalt ab 2013 in EUR Selbstbehalt ab 2015 in EUR
     
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: 1.000,00 1.080,00
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: 800,00 880,00
anderen volljährigen Kindern: 1.200,00 1.300,00
Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes: 1.100,00 1.200,00
Eltern: 1.600,00 1.800,00



Das Kindergeld wurde im August 2015 rückwirkend zum 01.01.15 wie folgt erhöht (in Euro):

  bis 31.12.14 in 2015 ab 01.01.16
       
1. Kind 184 188 190
2. Kind 184 188 190
3. Kind 190 194 196
jedes weitere 215 218 221
Familienrecht / Übersicht


Dauer und Höhe
Kinder unter 18 Unterhalt für Kinder unter 18 Geltendmachung Wechsel der Alleinbetreuung Betreuung im Wechselmodell Vorrang des Minderjährigen Höhe des Barunterhalts Mehrbedarf des Kindes Sonderbedarf des Kindes Erwerbsobliegenheit der Eltern Eigener Bedarf der Eltern Einkommensgefälle Eltern Kindeseinkommen - Einkommen Auszubildender
18 bis 21 Jahre privilegierte Schüler unter 21 - Berechnungsbeispiel
volljährige Kinder Bedarf des Volljährigen Orientierungsphase Studenten Berufsausbildung Freiwilliges Soziales Jahr
Allgemeines, Tabellen Bestimmungsrecht der Eltern Selbstbehalt Kindergeld Düsseldorfer Tabelle 2013 Düsseldorfer Tabelle 2015 Düsseldorfer Tabelle 2016 Düsseldorfer Tabelle 2017 Düsseldorfer Tabelle 2018