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Kindesunterhalt: Düsseldorfer Tabelle 01.01.15 bis 31.07.15

Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt, 01.01.15 bis 31.07.15 - Beträge in EUR

Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.15 bis 31.07.15    
              
  Nettoeinkommen des Lebensalter des Kindes %Kontrollbetrag
  Barunterhaltspflichtigen 0-5 6-11 12-17 ab 18   
               
1. bis 1500 EUR 317364 426 488 100 880/1080
2. 1501 - 1900 333 383 448 513 105 1180
3. 1901- 2300 349 401 469 537 110 1280
4. 2301 - 2700 365 419 490 562 115 1380
5. 2701 - 3100 381 437 512586 120 1480
6. 3101 - 3500 406 466 546 625 128 1580
7. 3501 - 3900 432 496 580 664 136 1680
8. 3901 - 4300 457 525 614 703 144 1780
9. 4301 - 4700 482 554 648 742 152 1880
10. 4701 - 5100 508 583 682 781 160 1980
  über 5100,00 Nach den Umständen des Falles


Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist monatliche Richtsätze aus, bezogen auf einen gegenüber zwei Personen Unterhaltspflichtigen.
Bei einer größeren/ geringeren Anzahl Unterhaltsberechtigter kommen in der Praxis Ab- oder Zuschläge durch Einstufung in niedrigere oder höhere Gruppen in Betracht, zum Beispiel bei kinderreichen Familien.

Diese Neufassung der Tabelle ist in den Tabellenbeträgen gleich geblieben, nur die Selbstbehaltsbeträge wurden verändert, also die Beträge, die dem Unterhaltspflichtigen für sich selbst verbleiben.

Der notwendige Selbstbehalt erhöht sich für Erwerbstätige, die für Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltspflichtig sind, von EUR 1.000,00 auf EUR 1.080,00.
Für nicht erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete steigt der Selbstbehalt auf EUR 880,00.

Ferner wurden die Selbstbehalte bei Unterhaltspflichten gegenüber Ehegatten, Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes, volljährigen Kinder oder Eltern angehoben:

Unterhaltspflicht gegenüber Selbstbehalt ab 2013 Selbstbehalt ab 2015
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig: 1.000 € 1.080 €
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig: 800 € 880 €
anderen volljährigen Kinder: 1.200 € 1.300 €
Ehegatte oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes: 1.100 € 1.200 €
Eltern: 1.600 € 1.800 €


Der Kindesunterhalt wurde zu Beginn des Jahres 2015 nicht erhöht.
Eine Anhebung erfolgte zum 01.08.15.
Familienrecht / Übersicht


Dauer und Höhe
Kinder unter 18 Unterhalt für Kinder unter 18 Geltendmachung Wechsel der Alleinbetreuung Betreuung im Wechselmodell Vorrang des Minderjährigen Höhe des Barunterhalts Mehrbedarf des Kindes Sonderbedarf des Kindes Erwerbsobliegenheit der Eltern Eigener Bedarf der Eltern Einkommensgefälle Eltern Kindeseinkommen - Einkommen Auszubildender
18 bis 21 Jahre privilegierte Schüler unter 21 - Berechnungsbeispiel
volljährige Kinder Bedarf des Volljährigen Orientierungsphase Studenten Berufsausbildung Freiwilliges Soziales Jahr
Allgemeines, Tabellen Bestimmungsrecht der Eltern Selbstbehalt Kindergeld Düsseldorfer Tabelle 2013 Düsseldorfer Tabelle 01.08.15 Düsseldorfer Tabelle 2016 Düsseldorfer Tabelle 2017 Düsseldorfer Tabelle 2018